FACHANWALT INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT (IT-RECHT)
Sie suchen einen Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)?
Bei rechtsanwalt.com finden Sie bequem zum kompetenten und spezialisierten Rechtsanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht).
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- Kunz Rechtsanwälte - 56068 Koblenz
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Informationstechnologierecht (IT-Recht), Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Transport- und Speditionsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte: Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Arztrecht, Bankrecht, Baurecht (öffentlich), Berufsrecht, Betriebsverfassungsrecht, EDV-Recht, Ehescheidung, Erbrecht, Familienrecht, gewerblicher Rechtschutz, Haftpflichtrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Kommunalrecht, Markenrecht, Medizinrecht, Miet- und Pachtrecht, Mietrecht, Ordnungswidrigkeiten, Speditionsrecht, Transportrecht, Umweltrecht, Vergaberecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht, Wohnungseigentum, Zollrecht - Sigrid Wild, LL.M. - 81541 München
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Tätigkeitsschwerpunkte: Datenschutz, Internetrecht, IT-Recht, Medienrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht
Fachanwaltschaften
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Fachanwalt für Erbrecht
- Fachanwalt für Familienrecht
- Fachanwalt für gewerblicher Rechtsschutz
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Medizinrecht
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Fachanwalt für Sozialrecht
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
- Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwälte für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Der Fachanwalt für Informationstechnologierecht ist ein Rechtsanwalt, der auf diesem Fachgebiet durch Zusatzausbildung besondere theoretische Kenntnisse erworben und zudem besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen hat.
Darunter ist zu verstehen, dass die theoretischen und praktischen Kenntnisse des Rechtsanwalts im IT-Recht erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Die besonderen theoretischen Kenntnisse umfassen alle relevanten Bereiche, eingeschlossen der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bezüge im IT-Recht.
Vor der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung hat der Anwalt bereits mindestens 50 Fälle im IT-Recht persönlich und weisungsfrei bearbeitet, darunter mindestens 10 rechtsförmliche Verfahren, z.B. Gerichtsverfahren, Verwaltungsverfahren, Schlichtungsverfahren oder Schiedsverfahren.
Im IT-Recht hat der Anwalt überdurchschnittliche Kompetenzen im Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich individuelle Vertragsgestaltung und AGB. Elektronischer Geschäftsverkehr, einschließlich Provider-Verträge und Nutzungsbedingungen (Online Business/ Mobile Business) ist ebenso erfasst. Der Anwalt kennt das im IT-Recht und Kennzeichenrecht relevante Immaterialgüterrecht, insbesondere das Domainrecht. Im Datenschutzrecht und in Fragen der Sicherheit, einschließlich Verschlüsselung und Signaturen, im Recht der Kommunikationsdienste, insbesondere dem Telekommunikationsrecht kennt er sich ebenso aus wie im Bereich öffentliche Vergabe von Leistungen der IT (auch e-government). Neben Spezialkenntnissen im Prozessrecht verfügt er über solche im Bereich europäisches und deutsches Kartellrecht und internationales Privatrecht.
Der Fachanwalt für IT-Recht ist zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Er publiziert jährlich auf diesem Fachgebiet wissenschaftlich und/ oder nimmt an mindestens einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung teil.
Darunter ist zu verstehen, dass die theoretischen und praktischen Kenntnisse des Rechtsanwalts im IT-Recht erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Die besonderen theoretischen Kenntnisse umfassen alle relevanten Bereiche, eingeschlossen der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bezüge im IT-Recht.
Vor der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung hat der Anwalt bereits mindestens 50 Fälle im IT-Recht persönlich und weisungsfrei bearbeitet, darunter mindestens 10 rechtsförmliche Verfahren, z.B. Gerichtsverfahren, Verwaltungsverfahren, Schlichtungsverfahren oder Schiedsverfahren.
Im IT-Recht hat der Anwalt überdurchschnittliche Kompetenzen im Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich individuelle Vertragsgestaltung und AGB. Elektronischer Geschäftsverkehr, einschließlich Provider-Verträge und Nutzungsbedingungen (Online Business/ Mobile Business) ist ebenso erfasst. Der Anwalt kennt das im IT-Recht und Kennzeichenrecht relevante Immaterialgüterrecht, insbesondere das Domainrecht. Im Datenschutzrecht und in Fragen der Sicherheit, einschließlich Verschlüsselung und Signaturen, im Recht der Kommunikationsdienste, insbesondere dem Telekommunikationsrecht kennt er sich ebenso aus wie im Bereich öffentliche Vergabe von Leistungen der IT (auch e-government). Neben Spezialkenntnissen im Prozessrecht verfügt er über solche im Bereich europäisches und deutsches Kartellrecht und internationales Privatrecht.
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